Unsere diagnostisch arbeitenden Wohngruppen haben allesamt die Funktion, eher explorative Fragen zu klären, um dann nachfolgend die bestmögliche Unterstützung anbieten zu können. Möglich ist aber auch eine vorrübergehende Inobhutnahme gemäß §42 SGB VIII. Wir nehmen Kinder und Jugendliche auf, die sich in der Folge von körperlicher, psychischer oder seelischer Gewalt, von sexuellem Missbrauch oder Verwahrlosung in akuten Notsituationen befinden und zunächst ohne jede Vorbereitung versorgt werden müssen. Ihr Schutz hat oberste Priorität.
Eine auf Diagnostik spezialisierte Wohngruppe ist insbesondere dann die beste Wahl, wenn zunächst kaum oder gar nicht zu beurteilen ist, wie der körperliche, kognitive und affektive Zustand unterstützungsbedürftiger Kinder und Jugendlichen ist, welche Form ihr Leben und das der ganzen Familie zukünftig überhaupt annehmen kann, welche Gefahren oder Risiken drohen und welche Perspektiven zur Verfügung stehen oder erarbeitet werden können. Die Diagnostik verschafft darüber Klarheit. In der Regel steht dafür ein Zeitraum von sechs bis 18 Monaten zur Verfügung.
Gegenstand unserer diagnostischen Verfahren sind zum Beispiel:
- Das Sozial- und Beziehungsverhalten
- Das emotionale Verhalten
- Essverhalten und Hygiene
- Lebenspraktische Fertigkeiten
- Das Schlafverhalten
- Das Sexualverhalten
- Spielbeobachtungen
- Das Schul- und Leistungsverhalten
- Konflikt- und Bewältigungsstrategien
- Interaktionsbeobachtungen bei begleiteten Kontakten
- Eine Reflexion der Besuchskontakte durch direkte Gespräche mit den Kindern und Jugendlichen sowie ihren Herkunftsfamilien