Zur Betreuung von delin­quenten Jugend­lichen haben wir ein Gesamt­konzept entwickelt. Es sieht Intensiv­maßnahmen im Rahmen von Wohn­gruppen vor, die zunächst dem Ziel der U-Haft­ver­meidung oder ihrer Verkürzung gemäß §§ 71/72 JGG dienen, dabei aber auch Möglich­keiten und Grenzen einer Resozi­alisierung ausloten. 

Sind reelle Chancen auszu­machen, so ist auch eine weiter­führende sozialpäda­gogische Betreuung möglich, die an Entwicklungs- und Verselb­ständigungs­kompetenzen der Jugend­lichen orientiert ist (und damit den Leit­ideen unserer Einrichtung entspricht). Voraus­setzung dafür ist allerdings – neben einer günstigen Prognose – die gericht­liche Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Sozial­pädago­gische Hilfe­stellung bieten wir sodann auf Basis des SGB VIII §§ 34, 35a an. Diese kommt auch für Jugendliche in Frage, die als delin­quent gelten, sich aber nicht schon einem recht­lichen Verfahren stellen müssen. Zuständig ist fortan das jeweilige Jugendamt.

Das pädagogische Konzept in den Gruppen ändert sich dazu analog. Im Rahmen der U-Haft­ver­meidung ist die Struktur zunächst sehr eng gefasst. Die Auseinander­setzung mit der eigenen Delinquenz steht im Mittel­punkt. Nach einem klaren Stufen­plan werden die Themen erweitert und können so zu weniger Vorgaben in der Tages­struktur führen. Die Maßnahmen in den weiter­führenden Wohn­gruppen setzen dagegen klar auf indivi­duelle Entwicklungs­fortschritte und ein Wachstum der Persön­lichkeit – zum Beispiel in Sachen soziale Kompetenz, Übernahme von Verant­wortung und Konflikt­lösung. Zunächst geht es also darum, delin­quentes Verhalten schlicht zu stoppen. Danach darum, es über Persönlich­keits­entwicklung „zu verlernen“ und so auch für die Zukunft auszu­schließen.

Die nächste Station im Verselb­ständigungs- und Resoziali­sierungs­prozess sind kleine außen­geleitete Wohn­gemein­schaften, wo sich die pädago­gische Hilfe gezielt an Alltags­realitäten orien­tieren kann, schulische und/oder berufliche Zukunfts­perspektiven mit einbezieht und, insgesamt gesehen, zu einer eigen- und sozial­verantwort­lichen Lebens­führung befähigen soll.

Einen Schlusspunkt in diesem Prozess setzt schließlich die intensive, rein indivi­duelle Betreuung in angemie­teten Appartements. 

Weitere Infos auch bei www.stop-andgo.de

Untersuchungshaft Vermeidung für jugendliche Straftäter: Stop and Go!


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Die Stop & Go-Stationen auf einen Blick:

Dieses Angebot richtet sich an delinquente oder haftgefährdete Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren.

Intensivwohngruppe Stop & Go

Setting:Männliche Jugendliche
Standort:Herne
Plätze:6
Altersklasse:ab 14 Jahre
Betreuungsschlüssel:1:1 + Zusatzkräfte
Rechtliche Grundlage:§§ 71/72 JGG, in Ausnahmefällen auch nach § 27ff SGB VIII
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Jugend-Delinquenz-Gruppe Stop & Go

Setting:Männliche Jugendliche
Standort:Herne
Plätze:4
Altersklasse:ab 14 Jahre
Betreuungsschlüssel:1:1
Rechtliche Grundlage:§§ 43, 41 SGB VIII und Einzelfallabsprache
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Intensivwohngruppe Go On

Setting:Männliche Jugendliche
Standort:Herne
Plätze:6
Altersklasse:14-18
Betreuungsschlüssel:1:1
Rechtliche Grundlage:§§ 34, 35a, 38, 41 SGB VIII
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Wohngemeinschaft Go WG

Setting:Männliche Jugendliche
Standort:Herne
Plätze:2 - konzeptionsspezifisch
Altersklasse:14-18
Betreuungsschlüssel:1: 1,89
Rechtliche Grundlage:§§ 27, 34, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII
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Sozialpädagogisch betreutes Wohnen Go-SBW

Setting:Männliche Jugendliche
Standort:Herne
Plätze:Einzelbetreuung
Altersklasse:ab 16 Jahre
Betreuungsschlüssel:1: 2,97 oder 1: 5
Rechtliche Grundlage:§§ 27, 34, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII für junge Volljährige
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Portrait Mike Spengler

Ansprechperson

Mike Spengler

  • K041 Stop & Go
  • K050 Stop & Go Jugenddelinquenzgruppe
  • K053 Go On
  • K080 Go WG
  • K091 IWG 180°

02323 ∙ 9 94 94 53

0176 ∙ 10 98 68 12

mspengler@ev-khh.de